mercredi 11 mai 2011

SPD hat vor Beguenstigung von Privatpatienten bei Aerzten verhindern

Die SPD will einen neuen Gesetzesentwurf einraeumen, indem von einer Strafe von bis zu 25.000 Euro und auch von einem Zulassungsentzug des Arztes für eine Frist von bis zu 2 Jahren erzaehlt wird. Jener Gesetzesentwurf soll die Reaktion der Sozialdemokraten auf die verschiedenen Behandlungen von gesetzlichen und privat Versicherten Patienten sein.



Auf Grund das aerztliche Behandlungen bei Privatpatienten von deren Versicherungen hoeher honoriert werden, beguenstigen jede Menge Aerzte solche Patienten. Dies ergibt sich für die gesetzlich Versicherten meistens durch eine extremlange Wartezeit, ebenso auch bei der Vergabe von Untersuchungstermine. Dies soll mit Hilfe von diesem Gesetzesentwurf lahm gelegt werden. Dafuer das der Gesetzesentwurf wirksam realisiert werden kann, muessen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Rechte erhalten. Den gesetzlichen Krankenkassen wird dann einerseits das Recht von Testanrufen bei Medizinern erlaubt werden, um zu kontrollieren ob die Mediziner Private Krankenkassenpatienten favorisieren. Ob diese Regelung aber die Probleme, aus welchen Gruenden Privatpatienten in einigen Bereichen bei Aerzten bevorzugt behandelt werden, loest ist nicht Sicher.



Die Aerzte verdienen stets geringere Summen und das bei stetighoeheren Ausgaben. Bei einem Privatpatienten kann der Arzt jede wichtige Behandlung oder Entscheidungen fuer die Genesung des Patienten ergreifen, auf Grund das die Privaten Krankenkassen diese Behandlungen zu 100% tragen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das nicht gegeben, in haeufigen Faellen bleibt der Arzt bei der Behandlung jene von den gesetzlichen Krankenkassen als nicht noetig bewertet wird, auf den dort anwachsenden Kosten sitzen. pkv vergleich

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